Gibt es noch weitere Förderungen ?
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von unter 90.000 € kann für alle Maßnahmen der energetischen Sanierung der Außenbauteile oder der Heizung ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Die maximale Darlehenssumme beträgt 120.000 € je Wohneinheit.
Nach Auszahlung des Zuschusses muss dieser jedoch in Form einer Sondertilgung an die KfW gezahlt werden. Für die Beantragung dieses Darlehens ist ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. Möglicherweise gibt es auch eine Förderung durch das Land oder die Kommune, in der das Gebäude liegt. Solche Förderungen können in der Regel mit den Förderungen auf Bundesebene kombiniert werden.