Gibt es noch weitere Förderungen ?

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro können selbstnutzende Eigentümer für die energetische Sanierung der Außenbauteile sowie die Heizungsoptimierung zusätzlich zu der Förderung des BAFA – Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – in Form eines Zuschusses ein zinsgünstiges Darlehen der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – beantragen.

Die maximale Darlehenssumme entspricht den nachgewiesenen, förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 120.000 Euro.

Der Zuschuss wird bei Beantragung dieses Darlehens jedoch nicht an den Eigentümer ausgezahlt, sondern in Form einer Sondertilgung mit dem Darlehen verrechnet, so dass nur der verbleibende Darlehensbetrag zurückgezahlt werden muss.

Für die Beantragung dieses Darlehens ist ein Bewilligungsbescheid des BAFA – Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – über einen Zuschuss erforderlich.