Wo gibt es welche Förderung ?

Für die energetische Sanierung der Außenbauteile sowie die Heizungsoptimierung kann eine Förderung des BAFA – Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – beantragt werden.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Insofern ein iSFP – individueller Sanierungsplan – vorliegt, erhöhen sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Der Fördersatz beträgt zunächst 15 %.

Insofern ein iSFP vorliegt, erhöht sich der Fördersatz durch den sog. iSFP-Bonus um 5 % auf 20 %. Dies gilt jedoch erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Hat das Gebäude mehr Wohneinheiten, erhöht sich das notwendige Mindestinvestitionsvolumen auf die Höhe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne die Erhöhung durch den iSFP-Bonus. So müssen bei einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten die förderfähigen Ausgaben mindestens 60.000 Euro betragen – 30.000 Euro für die erste Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für die zweite und dritte Wohneinheit. Der iSFP-Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Die Mindestinvestitionskosten müssen in dem jeweiligen Antrag erreicht werden. Eine Summierung von Investitionskosten aus mehreren Anträgen aus demselben Kalenderjahr oder aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgt nicht.

Für die Beantragung dieser Zuschüsse ist ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich.