Gibt es noch weitere Förderungen ?

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro können selbstnutzende Eigentümer für den Austausch der Heizung  zusätzlich zu der Förderung der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – in Form eines Zuschusses ein zinsgünstiges Darlehen der KfW beantragen.

Die maximale Darlehenssumme entspricht den nachgewiesenen, förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 120.000 Euro.

Der Zuschuss wird bei Beantragung dieses Darlehens jedoch nicht an den Eigentümer ausgezahlt, sondern in Form einer Sondertilgung mit dem Darlehen verrechnet, so dass nur der verbleibende Darlehensbetrag zurückgezahlt werden muss.

Für die Beantragung dieses Darlehens ist ein Bewilligungsbescheid der KfW über einen Zuschuss erforderlich.