Wo gibt es welche Förderung ?

Für den Austausch einer mehr als zwei Jahre alten Heizung gegen eine Heizung, die regenerative Energien verwendet, oder den Anschluss an ein Wärmenetz kann eine Förderung der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – beantragt werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni.

Die Grundförderung beträgt 30 %.

Klimageschwindigkeitsbonus:

Insofern Sie eine mehr als 20 Jahre alten Gasheizung, einer Ölheizung oder einer Stromdirektheizung austauschen, kann der sog. Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Dieser beträgt 16 % der förderfähigen Gesamt­kosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %. Für Antrags­tellungen ab dem 01.08.2028 wird kein Klima­geschwindigkeits­bonus mehr gewährt.

Einkommensbonus:

Insofern das zu versteuernde Haushalts­jahres­einkommen‍‌ eines selbstnutzenden Eigentümers im zweiten und dritten Jahr vor Durchführung der Maßnahme die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen im Mittel nicht überstieg, kann der sog. Einkommensbonus beantragt werden.

  • 40%bei einem zu versteuernden Haushalts­jahresein­kommen bis zu 30.000 Euro
  • 30%bei einem zu versteuernden Haushalts­jahresein­kommen bis zu 40.000 Euro
  • 10%bei einem zu versteuernden Haushalts­jahresein­kommen bis zu 50.000 Euro

Lebt in dem selbstgenutzten Wohnsitz mindestens ein minderjähriges Kind, für das eine Kinder­geld­berechtigung vorliegt, erhöhen sich die vorgenannten Bemessungs­grenzen des zu versteuernden Haushalts­einkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro.

Ich unterstütze Sie gern bei der Beantragung dieser Förderung.