Wo gibt es welche Förderung ?
Für den Austausch einer mehr als zwei Jahre alten Heizung gegen eine Heizung, die regenerative Energien verwendet, oder den Anschluss an ein Wärmenetz kann eine Förderung der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – beantragt werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni.
Die Grundförderung beträgt 30 %.
Klimageschwindigkeitsbonus:
Insofern Sie eine mehr als 20 Jahre alten Gasheizung, einer Ölheizung oder einer Stromdirektheizung austauschen, kann der sog. Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Dieser beträgt 16 % der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %. Für Antragstellungen ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Einkommensbonus:
Insofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen eines selbstnutzenden Eigentümers im zweiten und dritten Jahr vor Durchführung der Maßnahme die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen im Mittel nicht überstieg, kann der sog. Einkommensbonus beantragt werden.
- 40%bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 Euro
- 30%bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro
- 10%bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 50.000 Euro
Lebt in dem selbstgenutzten Wohnsitz mindestens ein minderjähriges Kind, für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt, erhöhen sich die vorgenannten Bemessungsgrenzen des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro.
Ich unterstütze Sie gern bei der Beantragung dieser Förderung.